Der Ablauf eines Tages im Kloster


 

Der Ablauf des Tages wurde durch die Stundengebete gegliedert, die im Regelwerk des hl. Benedikt festgelegt sind.

 

Die Nonnen schliefen angekleidet mit ihrem Ordensgewand auf Strohsäcken im Dormitorium, dem Schlafsaal. Dort brannte die ganze Nacht über eine Öllampe.

 

01:45 Uhr - Wecken.

02:00 Uhr - Die Nonnen versammelten sich auf der Nonnenempore. In den folgenden zwei Stunden wechselten sich Gebete, Lobgesänge, Psalmen und Lesungen in lateinischer Sprache aus der Bibel und den Kirchenvätern ab. Die jeweilige Vorleserin hatte als Licht ein kleines Öllämpchen. In gewissen Abständen gab es kleine Pausen zur Entspannung und Besinnung.

 

Vor Beginn der Morgendämmerung konnten die Nonnen zur Latrine gehen, sowie Hände und Gesicht waschen.

  

Nach dem Gebet zur ersten Stunde, der Prim, gingen die Nonnen in der vorgeschriebenen Reihenfolge gegen 04:30 Uhr wieder in den Kapitelsaal. Dort las die Lektorin Texte zu den Tagesheiligen vor. Dann folgte ein Abschnitt, ein Kapitel aus der Ordensregel. Daher erklärt sich der Name Kapitelsaal.

Anschließend nahm die Äbtissin die Bestrafung für Verfehlungen vor. Hatte eine Nonne gegen die Klosterregeln verstoßen, musste sie ihre Schuld öffentlich im Kapitel bekennen. Es waren wohl vor allem Verfehlungen, die ein gedeihliches Zusammenleben in der Gemeinschaft gefährdeten. Weil die Klärung der Schuldfrage im Kapitelsaal stattfand, sprach man vom Schuldkapitel.
 

05:00 Uhr - 07: 45 Uhr - Arbeitszeit.


07:45 Uhr - Die Nonnen versammelten sich in der Kirche zum Gebet zur 3. Stunde (Terz).
Anschließend zelebrierte der Priestermönch am Hochaltar die hl. Messe.

 

Nach der Messe begaben sich die Nonnen in den Kreuzgang zum Lesen frommer Bücher oder zum Auswendiglernen von Psalmen und Liedern (Lectio Devina).

 

09:00 - 10:45 Uhr - Arbeitszeit.

Hieran schloss sich das Gebet zur 6. Stunde an (Sext).

 

11:00 - 12:00 Uhr - Mittagessen im Speisesaal (Refektorium).

Nach dem Mittagessen zogen die Nonnen zur Danksagung in die Kirche. Danach begann die Mittagsruhe im Schlafsaal, die zur Entspannung, zum Lesen oder zum persönlichen Gebet genutzt werden konnte.

 

14:00 Uhr - Die Nonnen gingen zur Non (Gebet zur 9. Stunde) wieder in die Kirche. Nach Gebeten, Hymnen und Psalmen versammelten sie sich im Refektorium, wo es als Erfrischung (Bibere) etwas Wasser gab.
 

14:30 - 17:30 Uhr - Arbeitszeit.

 

17:30 - 18:00 Uhr - Intervall mit Zeit zur freien Verfügung (Lesen, Auswendiglernen, Spazieren im Garten).

 

18:00 Uhr - In der Kirche wurde die Vesper feierlich gesungen.

 

18:45 - 19:15 Uhr - noch bei Tageslicht: Abendimbiss mit etwas Brot (ca. 100 g), Kräutern und etwas zu trinken.

 

19:15 - 19:45 Uhr - Lesung im Kreuzgang (z.B. Kirchenväter).

 

Zum Abschluss des Tages zogen die Nonnen noch einmal in die Kirche zur Komplet, dem Nachtgebet. Nach dem abschließenden Salve Regina segnete die Äbtissin die einzelnen Nonnen und besprengte sie mit Weihwasser, während sie ihrem Rang entsprechend hinausgingen. Sie begaben sich sofort in den Schlafsaal (Dormitorium). Nun begann ab
20:00 Uhr die Nachtruhe, das Silentium.

 

Die Gebetszeiten in der Nacht und am Tage dauerten ca. sieben Stunden. Die übrige Zeit war mit Arbeit fast ganz ausgefüllt. Dabei war die Ernährung bescheiden. So erkennt man leicht, dass das Ordensleben in einem Kloster hohe Anforderungen an die Nonnen stellte. Hieraus erklärt sich auch, dass im Laufe der Jahrhunderte die strengen Regeln des hl. Benedikt gelockert wurden.

 

Die Länge der Nachtruhe richtete sich nach der Jahreszeit. Da der Klostertag im Sommer früher begann, gab es auch eine Mahlzeit mehr und es wurde eine Mittagsruhe eingelegt.


 Der Nonnenchor

 

Zu den vorgeschriebenen Gebetszeiten und zur hl. Messe begaben sich die Nonnen in die Kirche und versammelten sich auf der Nonnenempore. Da die Nonnen als Frauen keine kirchlichen Ämter bekleiden durften, war ihnen der Altarraum für die Gottesdienste verwehrt. Daher ist der Nonnenchor das Kernstück einer jeden Kirche eines Nonnenklosters. Der Chor befindet sich auf einer Empore im Westen der Kirche und ist nur für die Nonnen zugänglich.

 

Zu beiden Seiten der Längswände stand das Chorgestühl. In der Nacht wurde die Empore nur mit einigen Öllampen beleuchtet. Am Tage gelangte durch ein großes Maßwerkfenster genügend Licht in den Raum. Unter dem Fenster stand der Reliquienaltar.

Der Nonnenchor ist durch eine Schranke (Lettner) oder ein Gitter vom Kirchenraum abgeschirmt. In der Nacht konnten die Nonnen direkt vom Schlafsaal aus in den Nonnenchor gehen. Am Tag gelangten sie vom Kreuzgang aus über eine Treppe auf die Empore.


Das Schuldkapitel

 

Welche Vergehen wurden geahndet?

 

Verstöße gegen das Schweigegebot (Schwätzen), Zuspätkommen zu den Gottesdiensten oder zu den Mahlzeiten, unerlaubtes Verlassen des Chorgebets oder des Kapitels, Einschlafen während eines Vortrages, Essen und Trinken außerhalb der festgesetzten Zeit, fehlerhaftes Singen oder Vorlesen, Vernachlässigung der übertragenen Aufgabe, Verstoß gegen das Verbot des Eigenbesitzes, Verstöße gegen die Disziplin (als besonders schwere Verfehlung galt das Murren).

 

Generell galt, dass die Schuldiggewordene ihre Schuld öffentlich im Kapitel bekennen musste. Tat sie das nicht, so musste sie von einer Mitschwester, die Zeugin der Verfehlung oder der Verfehlungen geworden war, angeklagt werden.

 

Dabei hatte allein die Äbtissin das Recht und die Pflicht, die Schwere der Schuld zu beurteilen. Entsprechend dieser Einschätzung legte die Äbtissin auch das Strafmaß fest. Die Nonne sollte das Vergehen eingestehen und Reue zeigen.

 

Welche Strafen gab es?

 

Die Schuldiggewordene wurde zunächst nur ermahnt. Weitere Strafen waren: Abseitsstehen bei Gebeten, verstärktes Gebet, Ausschluss von den gemeinsamen Mahlzeiten und Gebeten (d.h. die Nonne musste während der Gebetszeiten alleine vor dem Nonnenchor beten), zusätzliches Fasten. Bei Uneinsichtigen und bei schweren Verstößen war auch körperliche Züchtigung mit Schlägen auf den nackten Rücken möglich.


  zurück