Mahlzeiten und Speisen


 

Auch die Anzahl der Mahlzeiten und die Art der Speisen war im Regelwerk des hl. Benedikt genau festgelegt.

 

Von Ostern bis Mitte September standen den Nonnen zwei Mahlzeiten zu.

 

Das Mittagessen begann um 11:00 Uhr.

Die Zeit für das Abendbrot oder die Hauptmahlzeit am Abend musste immer so gewählt werden, dass die Mahlzeit noch bei Tageslicht beendet werden konnte.

 

Von Mitte September bis zur Fastenzeit vor Ostern gab es nur eine Hauptmahlzeit um 15 Uhr.

 

In der Fastenzeit gab es nur eine Hauptmahlzeit vor Einbruch der Dunkelheit.

 

An den Sonntagen und an den Festtagen der Heiligen wurde das Fasten unterbrochen.

 

Woraus bestanden die Mahlzeiten?

 

Die Hauptmahlzeit bestand aus zwei gekochten Speisen, meist aus Gemüse, Hülsenfrüchten und Getreidebrei und, je nach Jahreszeit, etwas Obst. Gekocht wurde ohne Fett. Zudem standen jeder Nonne noch ein Pfund Brot (ca. 300 gr.) am Tage zu.

 

Bei zwei Mahlzeiten sollte ein Drittel des Brotes für das Abendessen aufgehoben werden. Zu trinken gab es Wasser, ein wenig Wein oder selbstgebrautes Bier.

Der Genuss von Fleisch war untersagt und ausländische Gewürze durften nicht verwendet werden. Diese waren erst ab dem 16. Jahrhundert erlaubt.

Fisch gab es in der Fastenzeit.


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